Für Heilpraktiker gibt es keine rechtlich bindende Gebührenordnung. Deshalb sind diese in der Kalkulation ihrer Honorarhöhe grundsätzlich frei. Gesetzliche Krankenkassen übernehmen die Kosten für eine Behandlung beim Heilpraktiker in der Regel nicht.
Hier kann eine Zusatzversicherung helfen.
Private Krankenversicherungen sind oftmals zu einer Kostenübernahme bereit, jedoch im unterschiedlichem Umfang. Bitte kläre das unbedingt vor der Behandlung in meiner Praxis ab, da ich eine Kostenübernahme nicht gewährleisten kann.
Für Privatpatienten erstelle ich gerne eine den Vorgaben entsprechende Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Diese kann zur Einreichung beim Kostenträger verwendet werden. Die Kosten für Laboruntersuchungen rechnen die Labore direkt mit dir ab. Über die Höhe der hier anfallenden Kosten kläre ich dich auf.
SelbstzahlerInnen zahlen Ihre Rechnung bitte nach der Behandlung mit der EC-Karte in der Praxis.
Für SelbstzahlerInnen erstelle ich eine Rechnung nach dem Stundenhonorar. Insofern du eine GebüH-Rechnung (also eine Rechnung mit Leistungsziffern) wünschst, gebe mir bitte zu Beginn des Erstgespräches Bescheid. Im Nachhinein können Rechnungen nicht geändert werden.
Jeder Patient zeigt individuelle Symptome auf und erhält eine für ihn passenden Therapieplan. Wie oft du zu einer Therapie kommen solltest, kann ich erst nach einer Anamnese einschätzen.
Die Behandlungskosten richten sich nach Dauer und Aufwand der Behandlungen. Wünschen Sie mehr Informationen, so schreiben Sie mir gerne eine E-Mail an info@vitale-heilpraxis.de.
Ich biete ein unverbindliches, telefonisches Kennenlerngespräch an. Gerne hierfür anfragen unter: info@vitale-heilpraxis.de.
Ausfallhonorar
Kurzfristig abgesagte Termine muss ich voll in Rechnung stellen, da dies eine große Belastung für einen reibungslosen Praxisablauf darstellt und die Termine leider nicht so schnell wieder besetzt werden können:
Versäumt der Patient/ die Patientin einen fest vereinbarten Behandlungstermin, schuldet er dem Heilpraktiker ein Ausfallhonorar in Höhe des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht.
Dies gilt nicht, wenn der Patient/ die Patientin mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt.
Ganz einfach mit einem Klick per E-Mail einen Termin anfragen.
Bitte um 3 Terminvorschläge.